Kaufpreis Schutz für Ihr Fahrzeug

KaufpreisSchutz: Mit Sicherheit zu Ihrem neuen Fahrzeug.

Es ist ein schönes Gefühl, einen neuen Wagen zu fahren. Noch schöner ist es zu wissen, dass Sie im Falle eines Falles bestens abgesichert sind – und einfach auf einen neuen umsteigen können. Denn mit dem KaufpreisSchutz profitieren Sie zusätzlich von finanzieller Sicherheit – bei Entwendung des Fahrzeugs oder einem Unfall mit wirtschaftlichem Totalschaden, egal ob dieser selbst- oder fremdverschuldet ist.

Interesse geweckt? Dann schließen Sie noch heute den KaufpreisSchutz online ab.

Kaufpreisschutz für Ihr Fahrzeug

Welche Leistungen beinhaltet der KaufpreisSchutz?

Erstattung der Differenz zwischen Kaufpreis und Wiederbeschaffungswert bei einem wirtschaftlichen Totalschaden.

Ohne Entschädigungsgrenze je Versicherungsfall.

Gilt bei Haftpflicht- oder Kaskoschaden.

Für finanzierte bzw. bar bezahlte Neu- und Gebrauchtwagen.


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Welche Vorteile bietet der KaufpreisSchutz?

Der KaufpreisSchutz bietet Ihnen Vorteile, die überzeugen! Sie haben sich nicht gleich beim Fahrzeugkauf für den KaufpreisSchutz entschieden? Kein Problem! Denn innerhalb von drei Monaten nach Fahrzeugzulassung auf Ihren Namen ist der Abschluss noch möglich – schnell, einfach und komfortabel.

Sichern Sie sich jetzt zum 10-jährigen Jubiläum der Volkswagen Autoversicherung AG einen Nachlass in Höhe von 10% auf Ihren Versicherungsbeitrag.

Entscheiden Sie sich bei Ihrem Anschlussfahrzeug für ein Modell aus dem Volkswagen Konzern und kassieren Sie 1.000,- Euro Bonus – auch für Leasingfahrzeuge.

Zahlung des Beitrags in bequemen monatlichen Raten.

Zusätzliche Übernahme der Selbstbeteiligung, sofern Sie im Rahmen unserer Kfz-Versicherung vollkaskoversichert sind.

Übernahme der Zulassungs- und Überführungskosten für das versicherte Fahrzeug.

Erleichtert die unmittelbare Fahrzeugneubeschaffung.

Welche Rahmenbedingungen gibt es beim KaufpreisSchutz?

Ob Neu- oder Gebrauchtwagen: Wichtig ist, dass Sie Ihr Fahrzeug bei einem autorisierten Handels- oder Servicepartner der Volkswagen Konzernhandelsorganisation erworben haben. Weitere Bedingungen für den Abschluss des KaufpreisSchutzes:

Maximale Abschlussmöglichkeit: Bis zu 3 Monate nach Zulassung des Fahrzeugs auf den Versicherungsnehmer
Maximales Fahrzeugalter bei Beginn: 5 Jahre (60 Monate)
Maximales Fahrzeugalter bei Ablauf:  9 Jahre (108 Monate)
Maximale Laufzeit des Vertrages: 5 Jahre (60 Monate)
Versicherbare Fahrzeuge: Pkw ohne Vermietung und Lkw bis 3,5 Tonnen Gesamtmasse

 

Fragen & Antworten zum Kaufpreisschutz.

Wie viel zahlt die Versicherung bei Totalschaden?

Im Falle des Verlusts des Fahrzeugs oder eines wirtschaftlichen Totalschadens greift – sofern Sie eine haben – Ihre Kaskoversicherung. Die Versicherung zahlt je nach Vertragsbedingungen in der Regel den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Schadens. Da Fahrzeuge gerade in den ersten Jahren schnell an Wert verlieren, reicht dieses Geld in den meisten Fällen nicht aus, um sich ein gleichwertiges Fahrzeug zu kaufen. In diesem Fall lohnt sich ein KaufpreisSchutz: Der KaufpreisSchutz der Volkswagen Autoversicherung AG übernimmt bei Totalschaden und Entwendung des Fahrzeugs die Differenz zwischen Kaufpreis und Wiederbeschaffungswert am Tag des Schadens und ermöglicht Ihnen so die schnelle Neuanschaffung eines gleichwertigen Fahrzeugs. 

Was ist der KaufpreisSchutz?

Der KaufpreisSchutz ist eine zusätzliche Versicherung für Ihr Fahrzeug, die Sie im Falle von Verlust des Fahrzeugs oder eines wirtschaftlichen Totalschadens vor finanziellen Einbußen schützt. Wird Ihr Fahrzeug gestohlen oder erleidet einen Totalschaden, zahlt die Kaskoversicherung in der Regel höchstens den Wiederbeschaffungswert. Dieser entspricht jedoch nicht dem Kaufpreis des Fahrzeugs – möchten Sie nun wieder ein gleichwertiges Fahrzeug erwerben oder müssen Sie für Ihr gestohlenes oder beschädigtes Fahrzeug noch einen Kredit zurückzahlen, können hohe Kosten auf Sie zukommen. Der KaufpreisSchutz sichert Sie in diesem Fall ab und übernimmt die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Kaufpreis. So können Sie den Kauf eines Anschlussfahrzeugs schnell mit den nötigen finanziellen Mitteln in die Wege leiten. 

Was erstattet der KaufpreisSchutz?

Der KaufpreisSchutz erstattet die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert am Tag des Schadens und Kaufpreis Ihres Fahrzeugs nach Verlust des Fahrzeugs oder wirtschaftlichem Totalschaden – unabhängig davon, ob es sich um einen Kasko- oder Haftpflichtschaden handelt. 

Ist ein KaufpreisSchutz sinnvoll?

Der KaufpreisSchutz ist insbesondere bei neueren Fahrzeugen sinnvoll, da er Ihnen bei Entwendung des Fahrzeugs oder bei einem selbst- oder fremdverschuldeten Unfall mit wirtschaftlichem Totalschaden finanzielle Sicherheit bietet. Der KaufpreisSchutz erstattet Ihnen die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Kaufpreis, sodass Sie direkt auf ein neues Fahrzeug umsteigen können.

Wie kann ich den KaufpreisSchutz abschließen?

Den KaufpreisSchutz können Sie in wenigen Schritten hier berechnen und abschließen. Geben Sie dazu einfach Fahrzeugmarke, Modell, Datum der Erstzulassung und Kaufpreis Ihres Fahrzeugs an und berechnen Sie Ihr individuelles Angebot. Voraussetzungen für den Abschluss des KaufpreisSchutz sind, dass die Erstzulassung nicht länger als drei Monate zurückliegt und Ihr Fahrzeug zu Beginn der Versicherung maximal 5 Jahre und bei Ablauf höchstens 9 Jahre alt ist. Neben Pkw können Sie den KaufpreisSchutz auch für Lkw bis zu einer Gesamtmasse von 3,5 Tonnen abschließen.

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Die angegebenen Verbrauchs-und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Am 1. Januar 2022 hat der WLTP-Prüfzyklus den NEFZ-Prüfzyklus vollständig ersetzt, sodass für nach diesem Datum neu typgenehmigte Fahrzeuge keine NEFZ-Werte vorliegen. 


Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO2-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen. 


Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich seit dem 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben. Weitere Informationen zu den Unterschieden zwischen WLTP und NEFZ finden Sie unter https://www.volkswagen.de/wltp, www.audi.de/wltp, www.porsche.com/wltp, www.skoda-auto.de/unternehmen/wltp, und www.seat.de/ueber-seat/wltp-standard.html


Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, D-73760 Ostfildern oder unter www.dat.de/co2 erhältlich ist.  


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