Audi e-tron

Wie wird man Großkunde?

  • Ihr Unternehmen verfügt über eine Fuhrparkgröße von mind. 15 PKW oder Transportern aller Marken.
  • Abnahme von mind. fünf neuen Fahrzeugen pro Jahr aus dem Modellangebot des Volkswagen Konzerns über den Rahmenvertrag 

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, ist ein Großkundenvertrag möglich.
Gerne infomieren Sie unsere zertifizierten Fuhrparkmanagement-Berater über Details zum Großkundenvertrag. 

Ihre Zufriedenheit ist unser Erfolg

FUHRPARKMANAGEMENT

Wir entwickeln auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Fuhrparkkonzepte, von der Car Policy über Finanzdienstleistungsberatung bis hin zu Fuhrpark-Analysen

INTERIMSFAHRZEUGE

Wir bieten Ihnen die Zwischenlösung für beispielsweise die Mitarbeiter, die einen Dienstwagen benötigen, sich aber noch in Probezeit befinden. Oder Sie haben eine saisonale Spitze, auch dann stehen wir Ihnen gerne mit unseren Lösungsansätzen zur Verfügung. 

KILOMETERÜBERWACHUNG

Wir optimieren auch gerne Ihre Kilometerüberwachung. Mit den passenden Systemen ganz nach Bedarf und während der Laufzeit - wenn es kostengünstiger für Sie ist. Es passiert oftmals, dass bspw. ein Außendienstmitarbeiter ein neues Gebiet erhält und mehr Kilometer fährt als gedacht oder der Innendienst fährt weniger als kalkuliert.

KOORDINATION (BUNDESWEIT UND TEILWEISE EUROPAWEIT)

Das Fahrzeug Ihres Mitarbeiters steht im Norden, der Firmensitz ist jedoch im Süden. Für uns kein Problem. Wir unterstützen Sie bundesweit und teilweise auch europaweit bei der Koordination Ihrer Fahrzeuge. 

NUTZERBERATUNG

Der Nutzer muss unter Einhaltung der Car-Policy sein richtiges Modell mit der richtigen Ausstattung finden. Unsere zertifizierten Fuhrparkmanager unterstützen Sie hier gerne persönlich oder besprechen Ihre Anliegen in einem Online-Beratungstermin.

ONLINE-UNTERWEISUNG

Die betriebliche Unterweisung nach »DGUV Vorschrift 70« ist für jeden Betrieb verpflichtend durchzuführen. Wir bieten Ihnen die passende Unterstützung, um dieses Thema einfach und zeitsparend abwickeln zu können

SERVICEMANAGEMENT

Wir finden für Sie die beste Lösung, um Ihre Servicethemen zu managen. Sollten Sie nach einer Vereinbarung mit einer lokalen Werkstatt suchen, Hilfe bei der Abrechnung bei Wartung- und Verschleiß benötigen oder einfach nur eine bessere Organisation für Ihren saisonalen Radwechsel fordern - Wir haben für Sie die perfekte Lösung. 

TANKMANAGEMENT

Welche ist die richtige Tankkarte? Egal ob konventionelle Kraftstoffe, oder E-Mobilität - Wir haben die richte Lösung für Sie.

ÜBERGABE AN NUTZER

Wir bieten Ihnen eine persönliche Übergabe des Fahrzeuges und Erläuterung der Fahrzeugfunktionen in unseren Häusern. Alternativ bieten wir Ihnen eine bundesweite Zustellung an Ihre Wunschadresse an.

UVV-PRÜFUNG (UNFALLVERHÜTUNGSVORSCHRIFT)

Wir liefern Ihnen jedes Fahrzeug bereits mit einer UVV-Prüfung nach DGUV Vorschrift 70 aus. Hier sind die Forderungen der Berufsgenossenschaft zur UVV für Sie schon erledigt. Auch die jährliche UVV führen wir gerne in unseren Häusern für Sie durch.

ELEKTRIFIZIERUNG DER FLOTTE

Wir sind Ihr perfekter Ansprechpartner zum Thema E-Mobilität. Egal ob Fahrzeug, Fahrprofilanalyse oder Ladeinfrastruktur. Unser Team ist bestens vorbereitet. Alle relevanten Modelle stehen für Sie zur Probefahrt bereit.

FAHRZEUGE

Neufahrzeuge von Volkswagen, Volkswagen Nutzfahrzeug, ŠKODA, SEAT, CUPRA und Audi. 

GEHALTSUMWANDLUNGSMODELLE

Motivierte Mitarbeiter sind der Schlüssel zum Erfolg. Für Angestellte, die aufgrund ihres Arbeitsvertrages oder ihrer Funktion nicht dienstwagenberechtigt sind, bietet die Volkswagen Leasing GmbH zwei attraktive Leasingmodelle an: „Dienstwagen statt Gehalt“ oder „Leasing für Mitarbeiter“. Nutzen Sie die Vorteile, die sowohl Ihnen als auch Ihren Arbeitnehmern mit einem geleasten Dienstwagen entstehen und sorgen Sie für eine wertvolle Mitarbeitermotivation.

Die angegebenen Verbrauchs-und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Am 1. Januar 2022 hat der WLTP-Prüfzyklus den NEFZ-Prüfzyklus vollständig ersetzt, sodass für nach diesem Datum neu typgenehmigte Fahrzeuge keine NEFZ-Werte vorliegen. 


Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO2-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen. 


Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich seit dem 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben. Weitere Informationen zu den Unterschieden zwischen WLTP und NEFZ finden Sie unter https://www.volkswagen.de/wltp, www.audi.de/wltp, www.porsche.com/wltp, www.skoda-auto.de/unternehmen/wltp, und www.seat.de/ueber-seat/wltp-standard.html


Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, D-73760 Ostfildern oder unter www.dat.de/co2 erhältlich ist.  


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