Kraftstoffverbrauch (NEFZ) in l/100 km: kombiniert: 1,4; Stromverbrauch in kWh/100 km: kombiniert: 12,8; CO2-Emissionen in g/km: kombiniert: 33; Effizienzklasse A+4.
Kraftstoffverbrauch (WLTP) in l/100 km: kombiniert: 1,2; Stromverbrauch in kWh/100 km: kombiniert: 14,8; CO2-Emissionen in g/km: kombiniert: 273
3Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Seit dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen bereits nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure, WLTP), einem realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Ab dem 1. September 2018 wird der WLTP den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ) ersetzen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2- Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen.Weitere Informationen finden Sie unter https://www.seat.de/ueber-seat/wltp-standard.html.
4Angaben zu den Kraftstoff- und Stromverbräuchen und CO2-Emmissionen sowie Effizienzklassen bei Spannbreiten in Abhängigkeit vom verwendeten Reifen-/Rädersatz. Abgebildete Sonderausstattungen sind im Angebot nicht unbedingt berücksichtigt. Alle Angaben basieren auf den Merkmalen des deutschen Marktes.
Für den ausgewählten Motor ermittelt auf der Grundlage der gemessenen CO₂-Emissionen und unter Berücksichtigung der Masse des Fahrzeugs
Jahressteuer für dieses Fahrzeug: 0,00 €
Energieträgerkosten bei einer Laufleistung von 20.000 km:
Kraftstofkosten (Super E10) bei einem Kraftstoffpreis von 1,290 €/l: 361,20 €
Stromkosten bei einem Strompreis von 0,00 €/kWh: 0 €
Stand 14.07.2022
5Der Umweltbonus besteht aus einem voraussichtlichen Bundesanteil in Höhe von derzeit 6.000,- €. Die mögliche Auszahlung des Bundesanteils in Höhe von derzeit 6.000,- € erfolgt nach positiver Prüfung Ihres Antrags durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Voraussetzungen für die Gewährung durch das BAFA sind insbesondere: das Fahrzeug muss auf den Antragssteller in Deutschland zugelassen werden, es muss mindestens sechs Monate auf den Antragssteller zugelassen bleiben, der Antrag muss innerhalb von 12 Monaten ab Zulassungsdatum gestellt werden. Zudem muss sich das Fahrzeug auf der Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge befinden. Die kompletten und aktuell gültigen Förderbedingungen finden Sie auf der Internetseite des BAFA. Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Der Herstelleranteil wird automatisch vom Nettolistenpreis abgezogen.