Der Audi A8! 

Der Audi A8 50 TDI quattro 210kW (286 PS) tiptronic.

Kraftstoffverbrauch (NEFZ) in l/km: innerorts: 8,6; außerorts: 5,2; kombiniert: 6,5; CO2-Emission kombiniert in g/km: 6,5; Effizienzklasse: B3.

Kraftstoffverbrauch (WLTP) in l/100km: langsam 10,3; schnell 5,8; sehr schnell 6,4; kombiniert 7,0; CO2-Emissionen kombiniert in g/km: 1834.

 

Verbrauchs- und Emissionswerte

Kraftstoffverbrauch (NEFZ) in l/km: innerorts: 8,6; außerorts: 5,2; kombiniert: 6,5; CO2-Emission kombiniert in g/km: 6,5; Effizienzklasse: B3.

Kraftstoffverbrauch (WLTP) in l/100km: langsam 10,3; schnell 5,8; sehr schnell 6,4; kombiniert 7,0; CO2-Emissionen kombiniert in g/km: 1834   

 

3Angaben zu den Kraftstoff- und Stromverbräuchen und CO2-Emmissionen sowie Effizienzklassen bei Spannbreiten in Abhängigkeit vom verwendeten Reifen-/Rädersatz. Abgebildete Sonderausstattungen sind im Angebot nicht unbedingt berücksichtigt. Alle Angaben basieren auf den Merkmalen des deutschen Marktes.

Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Seit dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen bereits nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure, WLTP), einem realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Ab dem 1. September 2018 wird der WLTP schrittweise den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ) ersetzen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich ab 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben. Weitere Informationen zu den Unterschieden zwischen WLTP und NEFZ finden Sie unter www.audi.de/wltp.

Für den ausgewählten Motor ermittelt auf der Grundlage der gemessenen CO₂-Emissionen und unter Berücksichtigung der Masse des Fahrzeugs

 

Jahressteuer für dieses Fahrzeug: 504,00 €

Energieträgerkosten bei einer Laufleistung von 20.000 km:

Kraftstoffkosten bei einem Kraftstoffpreis von 1,39 €/l 1.943 €

Stand 04.08.2022

 

5Der Umweltbonus besteht aus einem voraussichtlichen Bundesanteil in Höhe von derzeit 6.000,- €. Die mögliche Auszahlung des Bundesanteils in Höhe von derzeit 6.000,- € erfolgt nach positiver Prüfung Ihres Antrags durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Voraussetzungen für die Gewährung durch das BAFA sind insbesondere: das Fahrzeug muss auf den Antragssteller in Deutschland zugelassen werden, es muss mindestens sechs Monate auf den Antragssteller zugelassen bleiben, der Antrag muss innerhalb von 12 Monaten ab Zulassungsdatum gestellt werden. Zudem muss sich das Fahrzeug auf der Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge befinden. Die kompletten und aktuell gültigen Förderbedingungen finden Sie auf der Internetseite des BAFA. Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Der Herstelleranteil wird automatisch vom Nettolistenpreis abgezogen. 

 

 

Das EU-Reifenlabel und Produktdatenblatt:

Die Liste der Reifenlabel dient ausschließlich dazu, über Reifentypen zu informieren, die an Ihrem Fahrzeug verbaut werden können. Mit Klick auf das Reifenlabel erhalten Sie das zugehörige Datenblatt.

Nicht alle Räder/Reifen sind zum Zeitpunkt der Konfiguration verfügbar. Manche Räder/Reifen sind limitiert oder zum Zeitpunkt des Kaufes nicht verfügbar. Fragen Sie Ihren Händler nach der Verfügbarkeit der Räder/Reifen und prüfen Sie, dass Ihr konfiguriertes Fahrzeug auch die gewünschten Sonderausstattungen enthält. Die gezielte Bestellung eines bestimmten Reifenfabrikats ist aus logistischen und produktionstechnischen Gründen nicht möglich. Informationen zum EU-Reifenlabel erhalten Sie bei Ihrem Audi Partner, in der Produktbroschüre Technik & Preise, sowie unter https://www.audi.de/de/brand/de/neuwagen/eu-reifenlabel.html?partner_id=27944

Unsere Fahrzeuge sind serienmäßig mit Sommerreifen ausgestattet. Seit dem 04.10.2010 sind Sie in der Bundesrepublik Deutschland gesetzlich verpflichtet, Ihr Fahrzeug bei Glatteis, Schneeglatte, Schneematsch, Eis- oder Reifglatte mit M+S-Reifen oder Ganzjahresreifen auszustatten. Ihr Audi Partner berät Sie gern!

 

Leasingangebote

  • Jährliche Fahrleistung:

    10.000 km        
    Vertragslaufzeit: 48 Monate
    Sonderzahlung: 6.500,00 €
    Fahrzeugpreis ab Werk
    (inkl. MwSt.): 
    99.900,00 €
    Nettodarlehensbetrag: 73.839,73 €
    Sollzins(gebunden) p. a.: 0,01 % 
    Effektiver Jahreszins: 0,01 %
    Gesamtbetrag: 39.792,00 € 
       
    48 mtl. Leasingrate à: 829,- €1
       
    Alle Werte inkl. gesetzlich geltender MwSt..Zzgl. Abholung/Überführung und Zulassung
     

     

    Die genannten Angebote sind Leasingbeispiele für bestellbare Neuwagen. Die Fahrzeuge sind in Ausstattung und Motorisierung individuell konfigurierbar. Ebenfalls kann die Leasingdauer und jährliche Laufleistung angepasst werden. Wir beraten Sie gerne.
  • Fahrzeugpreis ab Werk: 83.949,58 
    Sonderzahlung: 0,- €
    Jährliche Fahrleistung: 10.000 km
    Vertragslaufzeit: 48 Monate
       
    Mtl. Leasingrate (netto): 849,- €2
    Alle Werte zzgl. Ust.

     

    Die genannten Angebote sind Leasingbeispiele für bestellbare Neuwagen. Die Fahrzeuge sind in Ausstattung und Motorisierung individuell konfigurierbar. Ebenfalls kann die Leasingdauer und jährliche Laufleistung angepasst werden. Wir beraten Sie gerne.

AUDI A8

 

Ein Highlight auf jeder Fahrt

Mit seinem markanten Design und innovativen Technologien bietet Ihnen der Audi A8 ein komfortables und faszinierendes Fahrerlebnis.

Gerne beraten Sie auch unsere Mitarbeiter über aktuell mögliche Konfigurationen zum Audi A8.

Sie möchten weitere Informationen zum A8? Oder Sie möchten ihn bei einer Probefahrt testen? Nehmen Sie gerne Kontakt zu unseren Mitarbeitern auf.

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aus Art. 6 (1) lit b. DSGVO. Unsere vollständige Datenschutzerklärung finden Sie hier: Datenschutzerklärung I Datenschutzhinweise für Kunden und Interessenten

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Kontakt

Unsere Mitarbeiter im Audi Zentrum Augsburg und im Wagner Gersthofen beraten Sie gerne und organisieren Ihnen eine Probefahrt.

1 Alle Angebote zzgl.  Überführungs-, und  Zulassungskosten. Ein Angebot der Audi Leasing, Zweigniederlassung der Volkswagen Leasing GmbH,Gifhorner Straße 57,3811 2 Braunschweig, für die wir als ungebundener Vermittler gemeinsam mit dem Kunden die für den Abschluss des Leasingvertrags nötigen Vertragsunterlagen zusammenstellen. Bonität vorausgesetzt. Es besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher.

2 Zum Zeitpunkt der Leasingbestellung muss der Kunde der berechtigten Zielgruppe angehören und unter der genannten Tätigkeit aktiv sein. Zur berechtigten Zielgruppe zählen: Gewerbetreibende Einzelkunden inkl. Handelsvertreter und Handelsmakler nach § 84 HGB bzw. § 93 HGB, selbstständige Freiberufler / Land- und Forstwirte, eingetragene Vereine / Genossenschaften / Verbände / Stiftungen (ohne deren Mitglieder und Organe). Wenn und soweit der Kunde sein(e) Fahrzeug(e) über einen gültigen Konzern-Großkundenvertrag bestellt, ist er im Rahmen des Angebots für Audi Businesskunden nicht förderberechtigt.

Die in dieser Darstellung gezeigten Fahrzeuge und Ausstattungen können in einzelnen Details vom aktuellen deutschen Lieferprogramm abweichen. Abgebildet sind teilweise Sonderausstattungen gegen Mehrpreis. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen.

Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Seit dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen bereits nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure, WLTP), einem realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Ab dem 1. September 2018 wird der WLTP schrittweise den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ) ersetzen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2- Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich ab 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben. Weitere Informationen zu den Unterschieden zwischen WLTP und NEFZ finden Sie unter www.volkswagen.de/wltp
Aktuell sind noch die NEFZ-Werte verpflichtend zu kommunizieren. Soweit es sich um Neuwagen handelt, die nach WLTP typgenehmigt sind, werden die NEFZ-Werte von den WLTP-Werten abgeleitet. Die zusätzliche Angabe der WLTP-Werte kann bis zu deren verpflichtender Verwendung freiwillig erfolgen. Soweit die NEFZ-Werte als Spannen angegeben werden, beziehen sie sich nicht auf ein einzelnes, individuelles Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebotes. Sie dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat, usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO2-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen.
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen, spezifischen CO₂-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO₂-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, 73760 Ostfildern-Scharnhausen (www.dat.de/co2) unentgeltlich erhältlich ist.

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