Stromverbrauch (NEFZ) in kWh/100km: kombiniert: 13,7; CO2-Emissionen in g/km: kombiniert: 0; Effizienzklasse A+++4
Stromverbrauch (WLTP) in kWh/100km: kombiniert: 15,5; CO2-Emissionen in g/km: kombiniert: 0; elektrische Reichweite: 417 km3
3 Angaben zu den Kraftstoff- und Stromverbräuchen und CO2-Emmissionen sowie Effizienzklassen bei Spannbreiten in Abhängigkeit vom verwendeten Reifen-/Rädersatz. Abgebildete Sonderausstattungen sind im Angebot nicht unbedingt berücksichtigt. Alle Angaben basieren auf den Merkmalen des deutschen Marktes.
4Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Seit dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen bereits nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure, WLTP), einem realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Ab dem 1. September 2018 wird der WLTP schrittweise den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ) ersetzen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich ab 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben. Weitere Informationen zu den Unterschieden zwischen WLTP und NEFZ finden Sie unter www.audi.de/wltp.
5Der Erwerb (Kauf oder Leasing) eines/r neuen Audi Q4 50 e-tron quattro durch Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine nach dem 18.05.2016 wird als Umweltbonus, ab dem 03.06.2020 zusätzlich inklusive Innovationsprämie*, gefördert. Das Fahrzeug muss im Inland auf den/die Antragsteller/-in zugelassen werden (Erstzulassung) und mindestens 6 Monate zugelassen bleiben. Sofern das Fahrzeug nach dem 03.06.2020 und bis zum 31.12.2022 erstmalig zum Straßenverkehr zugelassen wird, beträgt die Höhe des Umweltbonus inkl. Innovationsprämie für den Audi Q4 50 e-tron quattro jeweils 7.500,00 Euro. Ein Drittel der Förderung wird seitens der AUDI AG direkt auf den Nettokaufpreis gewährt, zwei Drittel der Förderung (Bundesanteil am Umweltbonus inklusive Innovationsprämie*) wird nach positivem Zuwendungsbescheid auf Antrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BaFa) unter www.bafa.de ausbezahlt. Der zusätzliche Betrag der Innovationsprämie* wird bis zum 31.12.2022 gewährt.
Auf die Gewährung des Umweltbonus besteht kein Rechtsanspruch und die Förderung endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens jedoch zum 31.12.2025. Nähere Informationen zum Umweltbonus sind auf den Internetseiten des BaFa unter https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Elektromobilitaet/Neuen_Antrag_stellen/neuen_antrag_stellen.html abrufbar.
Für den ausgewählten Motor ermittelt auf der Grundlage der gemessenen CO₂-Emissionen und unter Berücksichtigung der Masse des Fahrzeugs
Jahressteuer für dieses Fahrzeug: 0,00 €
Energieträgerkosten bei einer Laufleistung von 20.000 km:
Stromkosten bei einem Strompreis von 0,00 €/kWh: 0 €
Stand 15.07.2022
5Der Umweltbonus besteht aus einem voraussichtlichen Bundesanteil in Höhe von derzeit 6.000,- €. Die mögliche Auszahlung des Bundesanteils in Höhe von derzeit 6.000,- € erfolgt nach positiver Prüfung Ihres Antrags durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Voraussetzungen für die Gewährung durch das BAFA sind insbesondere: das Fahrzeug muss auf den Antragssteller in Deutschland zugelassen werden, es muss mindestens sechs Monate auf den Antragssteller zugelassen bleiben, der Antrag muss innerhalb von 12 Monaten ab Zulassungsdatum gestellt werden. Zudem muss sich das Fahrzeug auf der Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge befinden. Die kompletten und aktuell gültigen Förderbedingungen finden Sie auf der Internetseite des BAFA. Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Der Herstelleranteil wird automatisch vom Nettolistenpreis abgezogen.