Unsere Garantien


Die Garantieverlängerung für Neuwagen im Überblick.*

Lassen Sie den Garantieschutz Ihres Neuwagens auch nach Ablauf der Herstellergarantie nicht erlöschen.

  • Schützt Ihr Fahrzeug im Anschluss an die Herstellergarantie
  • Nahezu gleicher Umfang der Herstellergarantie
  • Laufzeit von 1, 2 oder 3 Jahren
  • Abschließbar bis zu einem Fahrzeugalter von zwei Jahren und einer maximalen Laufleistung von 100.000 Kilometern
  • Keine Selbstbeteiligung Ihrerseits und somit volle Kostenübernahme bis zur im Vertrag vereinbarten Gesamtfahrleistung des Wagens
  • Reparaturleistungen in anerkannten Werkstätten
  • Zahlbar in Form monatlicher Beiträge oder eines Einmalbeitrags
  • Ist an das Fahrzeug gebunden und kann bei Weiterverkauf vom Nachbesitzer übernommen werden**
  • Umwandlung in einjährige Funktionsgarantie*** nach Ablauf der Garantieverlängerung

 

*Versicherungsleistungen (bei Finanzierung und Barkauf) werden durch die Volkswagen Versicherung AG, Braunschweig, erbracht. Die Dienstleistung (bei Leasing) wird durch die Volkswagen Leasing GmbH, Braunschweig, erbracht. Ausgenommen sind getunte Fahrzeuge, Fahrschulwagen sowie gewerbsmäßige Personenbeförderungswagen.

**Die Übernahme der Garantieverlängerung ist ausschließlich im Rahmen von Privatverkäufen möglich.

***Nach Ablauf der Vertragsdauer geht die Garantieverlängerung automatisch in eine kostenpflichtige Funktionsgarantie über.


Die wesentlichen Merkmale der Garantieverlängerung für Neuwagen.*

Profitieren Sie von den Vorteilen der Neuwagengarantieverlängerung.

  • Erweiterter Schutz: Die Garantieverlängerung schützt Ihren Neuwagen auch über die zweijährige Herstellergarantie hinaus – im nahezu gleichen Umfang.
  • Übernahme von unerwarteten Reparaturkosten: Genießen Sie den Schutz vor unerwarteten Reparaturkosten auch nach Ablauf der zweijährigen Herstellergarantie. Sie müssen keine Selbstbeteiligung zahlen. Die Kosten im Garantiefall werden vollständig abgedeckt.**
  • Laufzeit wählbar: Entscheiden Sie selbst, ob Sie die Garantie um 1, 2 oder 3 Jahre verlängern möchten.
  • Flexible Zahlungsweise: Die Kosten für die Garantieverlängerung zahlen Sie nach Wunsch in monatlichen Beiträgen oder als einmalige Zahlung.
  • Nachträglich abschließbar: Die Garantieverlängerung können Sie auch noch nach der Konfiguration Ihres Wagens abschließen.***
  • Gutes Verkaufsargument: Eine gültige Garantieverlängerung kann bei privatem Weiterverkauf an den Nachbesitzer weitergegeben werden – das steigert den Verkaufswert.
  • Automatischer Schutz: Läuft Ihre Neuwagengarantieverlängerung aus, wandelt automatisch in eine Funktionsgarantie um.****

 

*Versicherungsleistungen (bei Finanzierung und Barkauf) werden durch die Volkswagen Versicherung AG, Braunschweig, erbracht. Die Dienstleistung (bei Leasing) wird durch die Volkswagen Leasing GmbH, Braunschweig, erbracht. Ausgenommen sind getunte Fahrzeuge, Fahrschulwagen sowie gewerbsmäßige Personenbeförderungswagen.

**Die Kostenübernahme erfolgt bis zur vereinbarten Gesamtfahrleistung des Fahrzeugs.

***Abschließbar bis zu einem Fahrzeugalter von zwei Jahren und einer Fahrleistung von 100.000 Kilometern.

****Die Funktionsgarantie ist kostenpflichtig und verlängert sich jeweils um ein Jahr, sofern Sie dies möchten.


Die Gebrauchtwagen-Garantie im Überblick.*

Genießen Sie weiterhin einen Rundumschutz – auch für Ihren Gebrauchten.

  • Anschlussgarantie zur PerfectCar Handelsgarantie**
  • Übernahme der Lohn- und Materialkosten notwendiger Reparaturen*** (abzgl. der vereinbarten Selbstbeteiligung) für zusätzliche 12 Monate
  • Selbstbeteiligung von 100 Euro, 300 Euro oder 500 wählbar
  • Individuelle Beitragsstaffelung anhand Fahrzeugeigenschaften (Modell, Alter, Höhe der Selbstbeteiligung)
  • Durchführung der Reparaturen in vom Hersteller anerkannten Werkstätten
  • Übertragbar bei privatem Weiterverkauf
  • Begrenzung auf Erstattungen in Höhe von 2.000 Euro pro Versicherungsjahr ab einem Fahrzeugalter von 10 Jahren oder nach Erreichen einer Gesamtfahrleistung von 200.000 km

 

*Versicherungsleistungen werden durch den Volkswagen VersicherungsService, Zweigniederlassung der Volkswagen Versicherungsdienst GmbH, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig, vermittelt und von der Volkswagen Autoversicherung AG, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig, als Risikoträger erbracht.

**Die PerfectCar Handelsgarantie ist eine vom Händler angebotene Gebrauchtwagen-Garantie.

***Gilt für Reparaturen an nahezu allen mechanischen und elektrischen Fahrzeugteilen sowie Unterhaltungselektronik.


Wesentliche Merkmale der Gebrauchtwagen-Garantie.*

Verlängern Sie Ihre Gebrauchtwagen-Garantie aus dem Autohaus und genießen Sie weiterhin Schutz vor unvorhersehbaren Reparaturkosten.

  • Längerer Schutz: Profitieren Sie von weiteren 12 Monaten, in denen die Material- und Lohnkosten bei Reparaturen übernommen werden.
  • Geringe Eigenkosten: Sie zahlen lediglich den für Sie individuell errechneten Beitrag und die von Ihnen gewählte Selbstbeteiligungssumme bei Schadeneintritt.
  • Reparaturen im Fachbetrieb: Die anstehenden Reparaturen werden in vom Hersteller anerkannten Werkstätten durchgeführt.
  • Ideales Verkaufsargument: Die Gebrauchtwagen-Garantie lässt sich beim privaten Weiterverkauf auf den Folgebesitzer übertragen.

 

*Versicherungsleistungen werden durch den Volkswagen VersicherungsService, Zweigniederlassung der Volkswagen Versicherungsdienst GmbH, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig, vermittelt und von der Volkswagen Autoversicherung AG, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig, als Risikoträger erbracht.

**Gilt für Reparaturen an nahezu allen mechanischen und elektrischen Fahrzeugteilen sowie Unterhaltungselektronik.

Wir sind als Versicherungsvertreter mit Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung tätig und bei der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern, Balanstraße 55-59, 81541 München gemeldet. Eingetragen sind wir im Vermittlerregister unter der Nummer D-CQWH-RHSO2-86. Überprüfen können Sie das im Internet unter www.vermittlerregister.info oder beim Vermittlerregister, Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V., Breite Straße 29, 10178 Berin. Wir bieten eine Beratung an und erhalten für unsere Tätigkeit als Versicherungsvermittler Provisionen, welche in der Versicherungsprämie bereits enthalten sind. Sollten Sie ausnahmeweise einmal nicht mit unserer Beratungsleistung zufrieden sein, können Sie sich an folgende Adresse wenden: Versicherungsombudsmannn e.V., Postfach 080632, 10006 Berlin, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., https://www.versicherungsombudsmann.de/

Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Seit dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen bereits nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure, WLTP), einem realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Ab dem 1. September 2018 wird der WLTP schrittweise den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ) ersetzen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2- Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich ab 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben. Weitere Informationen zu den Unterschieden zwischen WLTP und NEFZ finden Sie unter www.volkswagen.de/wltp
Aktuell sind noch die NEFZ-Werte verpflichtend zu kommunizieren. Soweit es sich um Neuwagen handelt, die nach WLTP typgenehmigt sind, werden die NEFZ-Werte von den WLTP-Werten abgeleitet. Die zusätzliche Angabe der WLTP-Werte kann bis zu deren verpflichtender Verwendung freiwillig erfolgen. Soweit die NEFZ-Werte als Spannen angegeben werden, beziehen sie sich nicht auf ein einzelnes, individuelles Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebotes. Sie dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat, usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO2-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen.
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen, spezifischen CO₂-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO₂-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, 73760 Ostfildern-Scharnhausen (www.dat.de/co2) unentgeltlich erhältlich ist.

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